Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt hat einen Arbeitgeber zur Zahlung einer saftigen Entschädigung in Höhe von 7.000 Euro verurteilt, der eine Mitarbeiterin mindestens seit Juni 2008 an ihrem Arbeitsplatz permanent mit einer Videokamera überwachte. Die 24-jährige kaufmännische Angestellte arbeitete in einer hessischen Niederlassung eines bundesweit vertretenen Unternehmens. Gegenüber der Eingangstür des Büros hatte der Arbeitgeber eine Videokamera angebracht, die nicht nur auf den Eingangsbereich, sondern auch auf den Arbeitsplatz der Klägerin gerichtet war. Mit der im Oktober 2008 eingegangenen Klage machte die Mitarbeiterin Schadensersatzansprüche wegen der in der Überwachung liegenden Persönlichkeitsverletzung geltend. Das Arbeitsgericht in Wetzlar verurteilte das neugierige Unternehmen zunächst zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro.
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In Zusammenarbeit mit juracity.de und dem Brühler Rechtsanwalt Michael W. Felser
Teure Videoüberwachung
Letzte Änderung: Freitag, 04.03.2011 11:14 Uhr
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